Die Stadt Essen gibt sich alle Mühe, dass die Informationen und Daten auf ihrer Website zutreffend und aktuell sind. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen.
Dieser Hinweis gilt auch für alle anderen Websites, auf die durch Hyperlinks verwiesen wird. Die Stadt Essen ist für den Inhalt von Websites, die mittels einer solchen Verbindung erreicht werden, ebenfalls nicht verantwortlich.
Die Stadt Essen behält sich vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten ohne Ankündigung vorzunehmen.
Der Inhalt der Stadt Essen Website ist urheberrechtlich geschützt. Deshalb bedarf die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, von Textteilen oder Bildmaterial der vorherigen Zustimmung der Stadt Essen.
Sämtliche Informationen oder Daten, deren Nutzung und die Anmeldung zur Stadt Essen Website, ebenso sämtliches mit der Stadt Essen Website zusammenhängendes Tun, Dulden oder Unterlassen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Essen.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen. Alle personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen bei der Nutzung der Angebote aus dem Portal www.klimawerkstadtessen.de erfahren, werden wir nur zu dem angegebenen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen.
Bei jedem Zugriff auf essen.de werden mit Hilfe der Statistik-Software "Clicky" (getclicky.com) bestimmte Daten dauerhaft anonymisiert gespeichert. Zu diesem Zweck wird von Piwik ein sogenanntes "Cookie" auf Ihrem Computer gespeichert. Dieses "Cookie" wird sieben Tage lang gespeichert und ermöglicht uns die Speicherung folgender Daten.
Diese Daten sind nicht personenbezogen. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet.
Sollten Sie Fragen zum Datenschutz haben, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Büro der Datenschutzbeauftragten (datenschutz@essen.de).
Die Stadt Essen bietet mit der Einführung der Virtuellen Poststelle (VPS) die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NW (VwVfG NW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Die Stadt Essen eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen, die ausschließlich für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung gelten. Über die VPS können keine Vorgänge für städtische Gesellschaften (z.B. Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe Essen, Reinigungsgesellschaft Essen, Essener Marketing Gesellschaft) oder andere Behörden (z.B. Finanzamt, Ministerien) abgewickelt werden.
2.1 Formfreie Vorgänge
Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. Sie können weiterhin per E-Mail an alle auf www.klimawerkstadtessen.de oder städtischen Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen gesandt werden. Die Nutzung der Online-Formulare ist ebenso möglich.
2.2 Formgebundene Vorgänge
Für Vorgänge, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw. für Vorgänge, die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Vorgänge dieser Art können an die Virtuelle Poststelle (VPS) der Stadtverwaltung rechtsverbindlich und sicher auf elektronischem Weg (ausschließlich) an die Adresse poststelle@essen.de gesandt werden.
Da nicht alle Datei-Formate bei der Stadtverwaltung bearbeitet werden können, ist die Datenübermittlung derzeit auf folgende Formate beschränkt:
Die Gesamtgröße der Anhänge darf 8 MB nicht überschreiten. Alle Dateien dürfen auch in nicht-passwortgeschützten ZIP-Dateien eingereicht werden. Passwortgeschützte Dateien, selbstentpackende Archivdateien oder Dateien mit aktiven Inhalten (z.B. Makros) sind aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Übersandte Vorgänge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht bearbeitet werden. Sollten Dokumente fehlen oder nicht lesbar sein, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung der Behörde.